Kurszertifizierung im Bereich Prävention
nach § 20 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V)
Beate Castner ist von den meisten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Yogalehrerin im Rahmen der Primärprävention in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Stressreduktion/Entspannung anerkannt, so dass die Teilnahme an ihren Seminaren bezuschusst wird. Ziel dieser Maßnahme ist, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen.
Nach Abschluss eines Kurses wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Höhe der Erstattung ist unterschiedlich und liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse; manche vergüten den größten Teil eines Kurses, andere erstatten sogar mehrere Kurse.
Wird eine von Beate Castner ausgestellte Teilnahmebestätigung bei einer Krankenkasse eingereicht, bei der sie noch nicht registriert sein sollte, wendet sich die Krankenkasse erfahrungsgemäß an uns, um sich die Qualifikation bestätigen zu lassen. Ist dies erfolgt, kann auch in den meisten Fällen mit einer Vergütung gerechnet werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn eine Krankenkasse eine Vergütung ablehnen sollte. Wir bieten dann an, mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um durch die Vorlage von Beate Castners Ausbildungszertifikaten eine Bezuschussung zu beantragen.
